Rechtsprechung
   BGH, 16.06.1999 - 2 StR 219/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7211
BGH, 16.06.1999 - 2 StR 219/99 (https://dejure.org/1999,7211)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1999 - 2 StR 219/99 (https://dejure.org/1999,7211)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1999 - 2 StR 219/99 (https://dejure.org/1999,7211)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,7211) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 258 Abs. 2 und 3 StPO; § 64 StGB
    Verletzung des § 258 Abs. 2 und 3 StPO; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 258 Abs. 2 und 3; ; StPO § 274; ; StPO § 246a; ; StGB § 64

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 258 Abs. 2, Abs 3, § 337 Abs. 1
    Nichtgewährung des letzten Wortes

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.03.1999 - 4 StR 588/98

    Letztes Wort des Erziehungsberechtigten; Beweiskraft des Protokolls; JGG

    Auszug aus BGH, 16.06.1999 - 2 StR 219/99
    Ein Fall, in dem ausnahmsweise ausgeschlossen werden kann, daß das angefochtene Urteil auf der Verletzung des § 258 Abs. 2 und 3 StPO beruht, ist nicht gegeben, ebensowenig die Möglichkeit, daß nur der Strafausspruch, nicht auch der Schuldspruch, von dem Verfahrensfehler berührt wird (zum Beruhen vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. 258 Rdn. 34 m.w.N.; BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 7 bis 9; BGH, Beschl. vom 16. März 1999 - 4 StR 588/98).
  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des

    Auszug aus BGH, 16.06.1999 - 2 StR 219/99
    Dies ist - als wesentliche Förmlichkeit (BGHSt 22, 278, 280) - durch den Inhalt der Sitzungsniederschrift bewiesen (§ 274 StPO).
  • BGH, 28.05.1997 - 2 StR 180/97

    Notwendigkeit einer zweiten Gewährung des letzten Wortes nach Wiedereintritt in

    Auszug aus BGH, 16.06.1999 - 2 StR 219/99
    Ein Fall, in dem ausnahmsweise ausgeschlossen werden kann, daß das angefochtene Urteil auf der Verletzung des § 258 Abs. 2 und 3 StPO beruht, ist nicht gegeben, ebensowenig die Möglichkeit, daß nur der Strafausspruch, nicht auch der Schuldspruch, von dem Verfahrensfehler berührt wird (zum Beruhen vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. 258 Rdn. 34 m.w.N.; BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 7 bis 9; BGH, Beschl. vom 16. März 1999 - 4 StR 588/98).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 16.06.1999 - 2 StR 219/99
    Das Tatgericht hat diese Maßregel zu erörtern und gegebenenfalls (nach Anhörung eines Sachverständigen: § 246 a StPO) zwingend anzuordnen, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen (z. B. Taten im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogenmißbrauch) vorliegen, ein Wahlrecht oder ein Spielraum ist ihm dabei nicht eingeräumt (st. Rspr. vgl. BGHSt 37, 5, 7; 38, 362, 363; Detter NStZ 1999, 124. m.w.N.).
  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 249/89

    GmbH - Geschäftsführung - faktischer Geschäftsführer

    Auszug aus BGH, 16.06.1999 - 2 StR 219/99
    Ein Fall, in dem ausnahmsweise ausgeschlossen werden kann, daß das angefochtene Urteil auf der Verletzung des § 258 Abs. 2 und 3 StPO beruht, ist nicht gegeben, ebensowenig die Möglichkeit, daß nur der Strafausspruch, nicht auch der Schuldspruch, von dem Verfahrensfehler berührt wird (zum Beruhen vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. 258 Rdn. 34 m.w.N.; BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 7 bis 9; BGH, Beschl. vom 16. März 1999 - 4 StR 588/98).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 16.06.1999 - 2 StR 219/99
    Das Tatgericht hat diese Maßregel zu erörtern und gegebenenfalls (nach Anhörung eines Sachverständigen: § 246 a StPO) zwingend anzuordnen, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen (z. B. Taten im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogenmißbrauch) vorliegen, ein Wahlrecht oder ein Spielraum ist ihm dabei nicht eingeräumt (st. Rspr. vgl. BGHSt 37, 5, 7; 38, 362, 363; Detter NStZ 1999, 124. m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht