Rechtsprechung
BGH, 16.06.1999 - 2 StR 219/99 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,7211) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 258 Abs. 2 und 3 StPO; § 64 StGB
Verletzung des § 258 Abs. 2 und 3 StPO; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 258 Abs. 2 und 3; ; StPO § 274; ; StPO § 246a; ; StGB § 64
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 258 Abs. 2, Abs 3, § 337 Abs. 1
Nichtgewährung des letzten Wortes
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.03.1999 - 4 StR 588/98
Letztes Wort des Erziehungsberechtigten; Beweiskraft des Protokolls; JGG
Auszug aus BGH, 16.06.1999 - 2 StR 219/99
Ein Fall, in dem ausnahmsweise ausgeschlossen werden kann, daß das angefochtene Urteil auf der Verletzung des § 258 Abs. 2 und 3 StPO beruht, ist nicht gegeben, ebensowenig die Möglichkeit, daß nur der Strafausspruch, nicht auch der Schuldspruch, von dem Verfahrensfehler berührt wird (…zum Beruhen vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. 258 Rdn. 34 m.w.N.;… BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 7 bis 9; BGH, Beschl. vom 16. März 1999 - 4 StR 588/98). - BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68
Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des …
Auszug aus BGH, 16.06.1999 - 2 StR 219/99
Dies ist - als wesentliche Förmlichkeit (BGHSt 22, 278, 280) - durch den Inhalt der Sitzungsniederschrift bewiesen (§ 274 StPO). - BGH, 28.05.1997 - 2 StR 180/97
Notwendigkeit einer zweiten Gewährung des letzten Wortes nach Wiedereintritt in …
Auszug aus BGH, 16.06.1999 - 2 StR 219/99
Ein Fall, in dem ausnahmsweise ausgeschlossen werden kann, daß das angefochtene Urteil auf der Verletzung des § 258 Abs. 2 und 3 StPO beruht, ist nicht gegeben, ebensowenig die Möglichkeit, daß nur der Strafausspruch, nicht auch der Schuldspruch, von dem Verfahrensfehler berührt wird (…zum Beruhen vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. 258 Rdn. 34 m.w.N.; BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 7 bis 9; BGH, Beschl. vom 16. März 1999 - 4 StR 588/98).
- BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten
Auszug aus BGH, 16.06.1999 - 2 StR 219/99
Das Tatgericht hat diese Maßregel zu erörtern und gegebenenfalls (nach Anhörung eines Sachverständigen: § 246 a StPO) zwingend anzuordnen, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen (z. B. Taten im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogenmißbrauch) vorliegen, ein Wahlrecht oder ein Spielraum ist ihm dabei nicht eingeräumt (st. Rspr. vgl. BGHSt 37, 5, 7; 38, 362, 363; Detter NStZ 1999, 124. m.w.N.). - BGH, 08.11.1989 - 3 StR 249/89
GmbH - Geschäftsführung - faktischer Geschäftsführer
Auszug aus BGH, 16.06.1999 - 2 StR 219/99
Ein Fall, in dem ausnahmsweise ausgeschlossen werden kann, daß das angefochtene Urteil auf der Verletzung des § 258 Abs. 2 und 3 StPO beruht, ist nicht gegeben, ebensowenig die Möglichkeit, daß nur der Strafausspruch, nicht auch der Schuldspruch, von dem Verfahrensfehler berührt wird (…zum Beruhen vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. 258 Rdn. 34 m.w.N.; BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 7 bis 9; BGH, Beschl. vom 16. März 1999 - 4 StR 588/98). - BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92
Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter …
Auszug aus BGH, 16.06.1999 - 2 StR 219/99
Das Tatgericht hat diese Maßregel zu erörtern und gegebenenfalls (nach Anhörung eines Sachverständigen: § 246 a StPO) zwingend anzuordnen, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen (z. B. Taten im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogenmißbrauch) vorliegen, ein Wahlrecht oder ein Spielraum ist ihm dabei nicht eingeräumt (st. Rspr. vgl. BGHSt 37, 5, 7; 38, 362, 363; Detter NStZ 1999, 124. m.w.N.).